Selbstverteidigung
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Selbstverteidigung sollte man nicht per Buch lernen, sondern über einen Kursus z.B. an der VHS oder im Sportverein. Die VHS bietet zumeist spezielle Kurse für Frauen und Kinder. Möchte man doch über ein Buch die Selbstverteidigung lerne so am besten zusammen mit einem Partner.
Wenn man nicht die Selbstverteidigung lernen möchte oder um
sich zusätzlich zu schützen kann man auf diverse Hilfsmittel
zurückgreifen.
Das bekannteste dürfte wohl das CS-Tränengas
sein (CN-Gas wurde vom Markt genommen, da es im Verdacht steht,
krebserregend zu sein). Man erhält es von der kleinen
Sprayflasche mit 15 ml bis hin zum feuerlöschergroßem Flasche
mit 400 ml. Wirkungsvoller ist das Pepperspray, es besteht aus
ungiftigem, aber hochwirksamen Pfeffer- Konzentrat, aber
unsinniger Weise darf man hier in Deutschland das Pfefferspray
nur zur Abwehr von Tieren verwenden (es lebe der deutsche
Beamte). Für die MagLite 2D - 6D gibt es jetzt einen sogenannten
SA4® Spray-Adapter, der anstelle der Endkappe aufgeschraubt wird
und so schnell und sicher zur Hand ist. Ferner gibt es für die
MagLites einen Winkelgriff, mit dem man die Taschenlampe in einen
Baton-Schlagstock (wie die amerikanische Polizei ihn verwendet)
verwandeln kann. Beides zusammen macht die Taschenlampe zu einer
universellen Abwehrwaffe (blenden, schlagen, sprayen).
Elektroschocker führen bei Berührung zu starken Muskelkrampfen und -lähmungen, die einen Menschen zwischen 10 - 30 min völlig bewegungsunfähig machen, genug Zeit abzuhauen und die Polizei zu rufen. Trotz der extremen Wirkung entstehen keine gesundheitlichen Schäden, es sei denn, der Angreifer hat einen Herzschrittmacher (aber welcher Gangster hat das schon). Die handlichen Geräte gibt es im Spannungsbereich von 100.000 bis 325.000 Volt (keine Angst wegen der hohen Spannung, wie schon gesagt, man kann mit den Dinger niemanden töten), je höher die Spannung, um so sicherer ist es, daß das Gerät auch dicke Lederjacken durchdringt.
Von Schreckschußpistolen rate ich dringend
ab. Zwar macht eine solche Waffe mit seinem martialischem
Aussehen und dem Knall Eindruck und steigert bei so manchem das
Selbstbewustsein auf gefährliche Weise, die Wirkung des
Tränengase läßt jedoch stark zu Wünschen übrig. Die
Reichweite beträgt je nach Kaliber ca. 50 cm - 200 cm, bei
Seitenwind verpufft das Gas völlig, schießt man gegen den Wind,
wird man selbst eingenebelt, ebenso im einem kleinem,
geschlossenem Raum (Auto), wo man zusätzlich noch einen
Knallschaden (Hörsturz, Tinitus) davonträgt. Das gefährlichste
ist aber, das diese Schreckschußpistole wie scharfe Waffe
aussehen. Man stelle sich vor, man wird angegriffen und zieht die
Waffe. Der Angreifer wird es für eine Echte halten und ebenfalls
seine scharfe Waffe ziehen. Du schießt, ihm tränen die Augen,
er schießt und Du bist tot. Auch Polizisten sind nicht gerade
begeistert, wenn sie eine solche Gaspistole bei einer Kontrolle
finden, da auch ein Waffenexperte erst genauer hinsehen muß, um
die Waffen auseinander halten zu können (erkennbar am
PTB-Zeichen). Durch die Kontrollen am Flughafen bekommt man sie
sowieso nicht und in den meisten Länder ist die Einfuhr von
Schreckschußwaffen ohne Genehmigung ebenfalls nicht erlaubt.
Hinweis : Zum Führen einer Schreckschußwaffe
außerhalb des befriedeten Besitztums benötigt man einen
Personalausweis, das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen
(Markt, Konzert, etc.) ist verboten. Zum Führen von
Luftdruckwaffen (F-Zeichen, auch Paintballwaffen) außerhalb des
befriedeten Besitztums benötigt man einen Waffenschein.
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Erstellt am : 30.11.1998
von Olaf Helper , Copyright
© 1998 by Olaf
Helper
Letzte Änderung am : 30.11.1998 von Olaf
Helper
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